Die Bildung von Kreditnehmereinheiten und Gruppen verbundener Kunden

Seminar eintägig
„Single Risk“ als Ausgangspunkt der Verbundbildung
Abschaffung der Kreditnehmereinheit nach § 19 Absatz 2 KWG
im Jahr 2026
Die Kreditnehmereinheit nach § 19 Absatz 3 KWG (Großkredite, Offenlegung, Organkredite) – „Gruppe verbundener Kunden“
- Was ist „Kontrolle“? Kontrolle in ihren unterschiedlichen Ausprägungen
- Kontrolle in ihren unterschiedlichen Ausprägungen
- Die Berechnung von Mehrheiten in besonderen Fällen
- Behandlung von Personengesellschaften
- Einbezug und Privilegierung öffentlicher Stellen
- Der Risikoverbund in seiner aktuellen Interpretation
- Kumulation zwischen Kontroll- und Risikoverbünden
Kompetenzen:
Fachkompetenz
Termine
- V-084711-02
- Kongresshotel Potsdam
- Am Luftschiffhafen 1, Potsdam
- Plätze frei
Ansprechpartner:
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