Praxisfälle aus der Sanierungsabteilung

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Kurzbeschreibung
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Die Betreuung von Sanierungs- und Intensivfällen ist äußerst anspruchsvoll.
Neben betriebswirtschaftlichen Fachkenntnissen ist es unerlässlich, die bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen und die durch die Rechtsprechung geprägten „Spielregeln“ zu kennen.
In dem Seminar werden anhand von Praxisfällen die Besonderheiten und rechtlichen Themenfelder für die rechtssichere Bearbeitung von Sanierungs- und Intensivfälle herausgearbeitet. Die Ergebnisse können die Teilnehmenden direkt in ihre praktische Arbeit umsetzen.
Auswahl der Themenfelder:
- Sorgfaltspflichten bei der Kreditvergabe in der Krise
- Chancen und Risiken eines Stillhaltens der Sparkasse
- Wie sichert man Mieten und Pachten vor einer späteren Insolvenzanfechtung
- Abgrenzung Mitdarlehensnehmer/Mithafter
- Der Rangrücktritt – Gefahr für den Berater
- Finanzierung des Gesellschafters statt der Gesellschaft – Umgehung der Rechtsprechungsgrundsätze?
- Bedeutung der Hereinnahme einer Globalzession
- Widerrufsrecht des Bürgen
- Vorsichtsmaßnahmen bei der Freigabe einer Bürgschaft
- Die richtige Bezahlung der Bürgschaft
- Die Bank zu Bank – Auskunft in der Krise
- Sanierungsgutachten trotz Insolvenz- und Restrukturierungsplan?
- Vertrauen zum Sanierungskonzept
- Absturz und Liquidation eines Unternehmens
- Die eGbR
- Der Ausstieg aus der Sanierung
Kompetenzen:
Fachkompetenz
Termine
- V-084985-01
- Kongresshotel Potsdam
- Am Luftschiffhafen 1, Potsdam
- Plätze frei
Ansprechpartner:

