Sparkassengesetz für Praktiker

Seminar eintägig
Kurzbeschreibung
Praxisnahes Seminar, das das Sparkassengesetz verständlich erklärt und konkrete Handlungshilfen für die sichere Anwendung liefert.
Das Sparkassengesetz ist die Rechtsgrundlage und organisatorischer Rahmen für die Tätigkeit der Sparkassen. In ihm wird der Aufbau der Sparkasse mit seinen Organen und den ihnen zugewiesenen Aufgaben geregelt. Die Anwendung des Sparkassengesetzes wirft oft Fragen auf, die sich aus dem Gesetz nicht alleine beantworten lassen:
- Wann kann der Vorstand alleine entscheiden, wann muss der Verwaltungsrat zustimmen oder über welche Entwicklungen muss der Verwaltungsrat informiert werden?
- Wie muss der Verwaltungsrat eingeladen werden und können oder müssen die Sitzungsunterlagen mit versendet werden?
- Scheidet ein Geschäftsführer einer GmbH aus dem Verwaltungsrat aus, wenn über das Vermögen seiner GmbH ein Insolvenzverfahren eröffnet wird?
Die Vertragsländer des Ostdeutschen Sparkassenverbandes (OSV) haben ein weitgehend einheitliches Sparkassenrecht in Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen-Anhalt erlassen und fortentwickelt. Entsprechend haben die Sparkassengesetze der vier Länder den gleichen Aufbau und im Wesentlichen den gleichen Inhalt. Die gemeinsamen Regelungen mit den Besonderheiten der jeweiligen Länder werden im Einzelnen dargestellt. Teilnehmer aus Schleswig-Holstein werden über die parallelen Vorschiften in Schleswig-Holstein und etwaige abweichende Normen zum Sparkassenrecht im OSV informiert.
Kompetenzen:
Fachkompetenz
Termine
- V-085045-01
- Kongresshotel Potsdam
- Am Luftschiffhafen 1, Potsdam
- Plätze frei
Ansprechpartner: